Mariä Lichtmess
Mariä Lichtmess war früher ein wichtiger Tag für alle Mägde und Knechte. An diesem Tag wechselten sie ihre Arbeitgeber. Außerdem erhielten sie ihren Lohn für das vergangene Jahr
Mariä Lichtmess oder auch „Darstellung des Herrn“, ist der vierzigste Tag nach Weihnachten (ausgehend vom 25. Dezember, dem Weihnachtstag) und der Festtag, an dem sich bis zur Liturgiereform der weihnachtliche Festkreis schloss. Nach biblischer Vorschrift galt die Frau nach der Geburt eines Knaben 40 Tage und nach der Geburt eines Mädchens 80 Tage als unrein. Diese Zeit war für Maria, die Mutter Jesus, eben an diese Tag vorüber. In manchen katholischen Kirchen und Häusern werden an diesem Tag auch die Weihnachtsbäume und Krippen entfernt. Es ist auch der Tag der geweihten Kerzen und des Lichtes. Früher versorgten sich die Hausmütter zum Lichtmesstag beim Kaufmann mit dem Jahresbedarf an Kerzen, die dann zusammen mit Wachsstöcken in der Kirche vom Pfarrer geweiht wurden. Mit diesen gesegneten Kerzen sollte in der dunklen Jahreszeit das Gebetsbuch beleuchtet werden. Der historische Ursprung von Mariä Lichtmess liegt in einer heidnischen Sühneprozession, die alle fünf Jahre in Rom abgehalten wurde und in dessen Mittelpunkt die Lichterprozession und Kerzenweihe stand. Erst später wurde dieses Fest ins Christentum übernommen. Ursprünglich wurde Mariä Lichtmess am 14. Februar gefeiert und war bis 1912 ein offizieller Feiertag.
Junge Mädchen tauschten auf der Dult (Markt) die Wisballen (Wachsknödel aus gelbem Rohwachs) beim Wachszieher gegen schöne, oft farbige Wachsstöcke ein, die dann am Lichtmesstag geweiht wurden. Diese wurden von den Mädchen in ihrem Aussteuerschrank aufbewahrt. Die geweihten Kerzen wurden sorgsam für bestimmte Gelegenheiten aufbewahrt, unter anderem für Leichengottesdienste und Allerseelenoktaven. Bei aufziehenden Unwettern setzten sich alle Hausbewohner in der Stube zusammen und zündeten eine oftmals schwarze Wetterkerze an und beteten gemeinsam zum heiligen Xaverius, dass Gott Schauer (Hagelschlag) und Blitz abwenden möge. Auch hierfür wurden die an Mariä Lichtmess gesegneten Kerzen verwendet. In Bayern und im Fünfseenland setzte man sich am Lichtmessabend in der Stube zusammen und zündete für jeden anwesenden eine Kerze mit angebrachtem Namen an. Man betete gemeinsam bis alle Lichter abgebrannt waren den Rosenkranz. Wenn eine Kerze flackerte, so bedeutete dies meist Krankheit für die entsprechende Person. Erlösch gar eine Kerze während dieses Rituals so glaubetn die Menschen, dass dies ein untrüglicher Vorbote des Todes war. Im Bauernjahr war Marä Lichtmess einer der wichtigsten Tage überhaupt. An diesem Tag konnten die Mägde und Knechte ihren Arbeitgeber wechseln. Ausserdem bekamen sie an diesem Tag den Lohn für das vergangene Jahr. Für die Arbeitgeber war diese Regelung ein einseitiger Kündigungsschutz. Nur wenn der Knecht oder die Magdt bis Lichtmess blieben, stand ihnen der Lohn für das vergangene Jahr zu. Auch Zinsen und Pachten wurden oftmals am Lichtmesstag fällig.
Wenn am Lichtmesstag der Lohn gezahlt war, bekamen die Angestellten einen Eintrag in ihr Wanderbuch und zogen sodann aus, um sich nach einem neuen Hof, einer neuen Arbeitsstelle umzusehen. Doch erst einmal musste gefastet werden und zwar bis zum Aschermittwoch, denn dann begann man seinen neuen Dienst. In einer Gesindeordnung des Königreichs Bayern von 1895 heißt es: „Mit Haft bis zu drei Wochen werden Dienstboten bestraft, die sich dem Arbeitsverhältnis entziehen“. Dieses Arbeitsverhältnis begann am Aschermittwoch und endete am Lichtmesstag. Dies war geltendes Recht bis zum Jahr 1918.